Praxis-Info / Termine / Rezepte

Absagen 

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn bitte mindestens 24h vorher ab, damit der Termin erneut vergeben werden kann. Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine stellen wir Ihnen privat in Rechnung.

Termine 

Termine bei uns sind zwischen 6.00 Uhr und 20.30 Uhr möglich und werden immer nach Absprache vereinbart.
Wir bemühen uns stets um eine Terminvergabe Ihrer Wahl. Daher bitten wir sie um eine rechtzeitige Planung mit unseren Mitarbeitern am Empfang. Sie können Termine sowohl telefonisch, per Mail oder direkt vor Ort vereinbaren.

Prüfpflicht

Rezepte, die nach unserer Prüfung nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, müssen vom Arzt mit Stempel und Unterschrift korrigiert werden.


Informationen rund um Ihre Heilmittelverordnung:

Gesetzlich Versicherte mit Kassenrezepten 

Rezepte müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden und müssen je nach Verordnungsmenge innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten abgeschlossen sein. Wenn diese Fristen überschritten werden, benötigen wir eine neue Heilmittelverordnung.

Sie als Patient haben einen gesetzlichen Eigenanteil zu tragen, den Sie bitte zu Beginn der Behandlung zahlen.

Privat / Beihilfe Versicherte 

Das Rezept darf maximal 1 Jahr alt sein.

Zum Abschluss Ihrer Behandlungen bekommen Sie von uns eine Rechnung und die ärztliche Verordnung. Bitte begleichen Sie die Rechnung und reichen die Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.

Privat / Selbstzahler

Wenn der Therapeut eingetragener Heilpraktiker für Physiotherapie ist, können Anwendungen auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler abgerechnet werden.

Sie bekommen von uns eine Rechnung, für die sie selbst aufkommen müssen.


Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse Unterstützung für Heilpraktiker-leistungen bekommen, kann es sein, dass diese Ihre Kosten zumindest anteilig übernimmt. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Berufsgenossenschaft  

Rezepte müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen und dürfen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.

Sie haben keinen Eigenanteil zu leisten.

Bei Krankheit und Unterbrechung der Therapie melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Berufsbedingte Arbeitsunfälle oder Erkrankungen sind lediglich vom Durchgangsarzt zu verordnen und werden dementsprechend von Ihrer Rentenversicherung für Sie bezahlt.

Fragen

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Anmeldung und unsere Therapeuten gerne zur Verfügung! Alle Rezepte, die nach unserer Prüfung nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, müssen vom Arzt mit Stempel und Unterschrift korrigiert werden!